Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden darf (etwa über einen Bebauungsplan oder die Beurteilung nach dem jeweiligen Gebiet). Danach wird ein Bauantrag eingereicht, der anschließend von der zuständigen Stelle fachlich geprüft wird, bevor eine Freigabe erteilt oder der Antrag abgelehnt wird. Grundlage für viele Verfahrensschritte ist dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen vorgibt. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Umsetzung: Jedes Bundesland regelt Details in seiner Landesbauordnung. Das betrifft zum Beispiel, welche Arten von Vorhaben genehmigungsfrei oder nur verfahrensarm behandelt werden, wer Bauanträge bauvorlageberechtigt unterzeichnen darf und wie das Verfahren im Einzelnen organisiert ist. Auch die Frage, ob und in welcher Form digitale Antragswege genutzt werden können, kann je nach Land unterschiedlich ausgestaltet sein. Für Bauherr:innen heißt das: Auch wenn das Grundmuster überall ähnlich ist, sollte der Blick immer zuerst auf die Regeln des eigenen Bundeslands gehen. Denn genau dort stehen die konkreten Anforderungen an Unterlagen, Zuständigkeiten und Verfahrensarten. Wer sich vorab mit der Landesbauordnung beschäftigt, vermeidet typische Verzögerungen – etwa wenn Unterlagen nicht in der geforderten Form eingereicht werden oder ein Vorhaben doch genehmigungspflichtig ist. Im nächsten Schritt lohnt sich dann die Orientierung am lokalen Ablauf, also an dem, was die zuständige Bauaufsicht in Ihrem Bundesland für den Bauantrag erwartet.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Hildesheim
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Hildesheim. Niedersachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Niedersachsen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Niedersachsen sollten Bauherren besonders darauf achten, ob ihr Vorhaben tatsächlich genehmigungsfrei ist oder doch eine Genehmigung benötigt. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur die Art des Bauvorhabens, sondern auch die konkrete Ausführung und Einordnung im jeweiligen Umfeld. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsicht klären, welche Unterlagen erforderlich sind und welches Verfahren gilt. So lassen sich Nachforderungen und Verzögerungen vermeiden, die entstehen, wenn ein Antrag zu spät oder in der falschen Form gestellt wird. Planen Sie deshalb die Prüfung früh ein.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Hildesheim.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.